Ralf Schusdziarra
Wiesenstr. 8
42719 Solingen
Gesundheitsamt des Landkreis Goslar
z.Hd. Dr. Martin Hepp
Heinrich-Pieper-Str. 9
38640 Goslar
Synergetik Therapie
Sehr geehrter Herr Dr. Hepp,
seit einiger Zeit verfolge ich die Entwicklung der Synergetik Therapie in Ihrer
Stadt mit Interesse.
Ich selbst habe vor einigen Wochen die Grundausbildung zum Synergetik Therapeuten
abgeschlossen. Meine persönliche Geschichte möchte ich Ihnen ersparen;
statt dessen möchte ich Ihnen einige Fakten zu bedenken geben.
Ich achte und respektiere Ihre Aufgabe, die Bevölkerung Ihres Landkreises
vor Gefahren im Gesundheitswesen zu schützen.
Dabei kann ich jedoch genauso wie die Bürger Ihres Landkreises voraussetzen,
dass Sie Sich über zu prüfende Verfahren zur Förderung und Erhaltung
der Volksgesundheit umfassend informieren. Unter umfassend verstehe ich eine sachliche,
fachliche und praktische Prüfung durch eine oder mehrere unabhängige
Sachverständige sowie ggf. unabhängige Probanten, welche die zu prüfende
Methode im Selbstversuch praktisch kennenlernen und nach den Kriterien bewerten,
die sich auf die von Ihnen erhobenen Vorwürfe beziehen.
Nach meinem Kenntnisstand ist dies jedoch bis heute nicht geschehen.
Als juristischer Laie frage ich Sie: Ist es in diesem Fall rechtens ein dreifaches
Berufsverbot für einen anerkannten, wenn auch noch nicht flächendeckend
verbreiteten Beruf auszusprechen?
Ich weise Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Methode der Synergetik
Therapie von verschiedenen Gesundheitsämtern bereits ausdrücklich gestattet
und als der Volksgesundheit zuträglich anerkannt wurde.
Dies wurde Ihnen durch Herrn Bernd Joschko bereits mitgeteilt, verbunden mit der
ausdrücklichen Einladung die Methode persönlich kennenzulernen und zu
prüfen. Auch ein von Herrn Joschko mehrfach angebotenes Gespräch haben
Sie bisher nicht angenommen.Sie hätten hierbei die Chance Ihre im Interesse
der Volksgesundheit und der Bürger des Landkreises Goslar ausgesprochenen
Zweifel auszuräumen. Ihre Bedenken hinsichtlich des Heilpraktikergesetzes
und des Psychologiegesetzes sollten mittlerweile durch das Schreiben des Berufsverbandes
der Synergetik Therapeuten ausgeräumt sein.
Auch wurde Ihnen durch mehrere erfahrene Synergetik Therapeuten und Berufsverbandsmitglieder
in zahlreichen Briefen und emails erklärt, dass der Synergetik Therapeut
ein Begleiter bei Innenweltreisen ist. Es findet Anleitung zur und Begleitung
bei Selbstheilung statt. Es wird keine Behandlung durchgeführt und auch kein
Heilversprechen abgegeben: Durch die Begleitung eines erfahrenen und fundiert
vom Synergetik Therapie Institut Bischoffen ausgebildeten Synergetik Therapeuten
lernt der Klient in Eigenverantwortung als mündiger Bürger seine persönlichen
Konflikte und Beschwerden aufzuarbeiten. Der Klient behält während des
gesamten Prozesses die Kontrolle und Handlungsfreiheit, d.h. es geschieht nichts
gegen seinen Willen oder sogar unter Hypnose, wie Sie vermuteten. So in sich gestärkt
erreicht er für sich und durch sich selbst mehr Selbstverantwortung und Handlungskompetenz
in seinem Leben.
Dies, sehr geehrter Herr Dr. Hepp, ist eines der Grundprinzipien nicht nur für
Selbstheilung, sondern für jede Heilung! Über diesen Ablauf einer Sitzung
und seine uneingeschränkte Handlungsfreiheit wird der Klient vor Beginn einer
Session aufgeklärt. Dies beinhaltet auch, dass der Klient die Session zu
jedem Zeitpunkt abbrechen kann, falls er sich in irgend einer Weise nicht wohl
dabei fühlt!
Wie viele meiner Kollegen ersuche ich Sie daher eindringlich, sich erneut und
ausführlich über die Synergetik Therapie Methode zu informieren. Hierbei
stehen Ihnen Herr Joschko, der Berufsverband der Synergetik Therapeuten, das Synergetik
Therapie Institut Bischoffen, sämtliche Synergetik Therapeuten und auch ich
gerne zur Verfügung!
Abschließend fordere ich Sie auf, das gegen Herrn Bernd Joschko, Frau Sylke
Urhan und Herrn Uwe Ibenthal ausgesprochene Berufsverbot umgehend aufzuheben!
Mit freundlichen Grüssen
Ralf Schusdziarra
Kopie an Dr. Hennighausen