Bischoffen, den 19.01.2004
Einschreiben
An das
Gesundheitsamt Goslar
Heinrich-Pieper-Straße 9
38640 Goslar
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bei der Synergetik Therapie handelt es sich nicht um die Ausübung von Heilkunde
im Sinne des HP- Gesetzes. Laut § 1 Absatz 2 HPG ist
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes jede berufsmäßig
vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten,
Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von
anderen ausgeübt wird.
Nach ständiger Rechtssprechung des BVerWG (z.B. NJW 1994 § 3624 ff)
und nach der herrschenden Meinung in der Literatur ist der Heilkundebegriff dahingehend
auszulegen, dass Heilkundeausübung nur dann vorliegt, wenn die Tätigkeit
nach allgemeiner Auffassung ärztliche bzw. medizinische Fachkenntnisse voraussetzt
und die Behandlung gesundheitlichen Schaden verursachen kann. Die Tätigkeit
des Synergetik Therapeuten umfasst keine medizinischen Behandlungen, die im Falle
fehlerhafter Ausführung zu Gesundheitsschäden führen könnten.
Die Arbeitsebene der Synergetik Therapie ist stets die Klärung von Beziehungskonflikten
durch Selbsterfahrung in der Innenwelt des Klienten. Nach § 1 Absatz 3 PsychTG
(3) Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels
wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit
zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert,
bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen
Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Zur Ausübung
von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, welche
die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke
außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.
ist Synergetik Therapie auch keine Psychotherapie, denn die Aufarbeitung sozialer
Konflikte ist ausdrücklich von der Psychotherapie ausgenommen und wird deshalb
auch von anderen Berufen durchgeführt, denen keine ärztliche oder psychotherapeutische
Approbation zugrunde liegt. Die somatische Abklärung obliegt auch bei Klienten,
die Synergetik Therapie in Anspruch nehmen, immer dem betreuenden Arzt oder Heilpraktiker.
Synergetik Therapie muss deutlich als nichtmedizinische Tätigkeit begriffen
werden. Daher darf sie auch nicht von Ärzten und Heilpraktikern als Heilmethode
angewendet werden. Sie wird nur bei Klienten durchgeführt, die aus eigenem
Entschluss und in freier Verantwortung diese psychologische Technik bei sich anwenden
wollen. Dies wird jeweils durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Therapeut
und Klient abgesichert.
Da nach unserer Überzeugung Synergetik Therapie keine Heilkunde ist, sehen
wir uns nicht in der Lage, das von Ihnen ausgesprochene Verbot zu akzeptieren.
Wir haben die Vorsitzende unseres Berufsverbandes, Frau Sylke Urhahn, aufgefordert,
gegen das Verbot zu handeln und die Zahlung eines eventuell angeordneten Zwangsgeldes
zu verweigern. Die Anordnung ist gegen Art. 12 des Grundgesetzes gerichtet, wonach
die Freiheit des Bürgers, jede Tätigkeit, für die er sich geeignet
glaubt, als Beruf zu ergreifen, d.h. zur Grundlage seiner Lebensführung zu
machen, gesichert ist. (BVerfGE 7, 377, 397; 30, 292, 334). Dem weit verstandenen
Schutzgut des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen die Wahl und die Ausübung eines
Berufes.
Ein Beruf im verfassungsrechtlichen Sinn ist jede Tätigkeit, die der Schaffung
einer Lebensgrundlage dient und auf Dauer angelegt ist. Der Begriff ist weit zu
verstehen und nicht nur von den traditionellen Berufsbildern her zu bestimmen
(BVerfGE 7, 377, 397). Der Beruf des Synergetik Therapeuten erfüllt alle
gesetzlichen Voraussetzungen.
Fristsetzung:
Sofern Sie Ihre Anordnung des Tätigkeitsverbotes gegen unsere Berufsverbandsvorsitzende
Sylke Urhahn nicht bis spätestens 31.01.2004 schriftlich widerrufen, werden
wir gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Wir sehen einer gerichtlichen Klärung
gelassen entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Berufsverbands der Synergetik Therapeutinnen und Therapeuten
e.V.
(Unterschrift) (Unterschrift)
Andreas Krauth Konstantin
Meßmer
Stellvertretender Vorsitzender Schriftführer