Verbot der Ausübung der Synergetik Therapie im Raum Goslar
Sehr geehrter Herr Dr. Hepp,
da ich keinen Mail-Anschluss habe und somit nicht im Informationsnetzwerk der
Synergetik-Therapeut(inn)en vertreten bin, habe ich durch Gespräche erfahren,
dass Sie Herrn Ibenthal, Herrn Joschko sowie Frau Urhahn die Ausübung der
Synergetik-Therapie untersagt haben.
So, wie ich das verstanden habe, geben Sie dafür u. a. folgende Gründe
an:
1. Gefahr für die Allgemeinheit.
2. Es handelt sich um Heilbehandlung
3. Keiner der Betroffenen ist Heilpraktiker o. ä.
Auch habe ich gehört, dass Gesprächsangebote vonseiten der Betroffenen
von Ihnen nicht angenommen wurden. Das finde ich sehr schade, denn vielleicht
hätten ein ausführliches Gespräch und ein Kennen lernen der Methode
eine andere Entscheidung Ihrerseits herbeigeführt.
Da ich als praktizierende Synergetik-Therapeutin und Profilerin sowie als Klientin,
die immer wieder selbst Sitzungen bei Kolleginnen nimmt, von der Methode völlig
begeistert und überzeugt bin und auch ein hohes Interesse daran habe, dass
sie von jedem Menschen angewendet werden darf, der die Ausbildung zum Therapeuten
bzw. zur Therapeutin absolviert hat. Deshalb schreibe ich Ihnen heute und nehme
wie folgt Stellung zu den vor genannten Punkten:
Zu 1) Mit der Untersagung der Ausübung wollen Sie erreichen, dass eine
Gefahr von der Allgemeinheit abgewendet wird. Die Funktionsweise der Methode
basiert auf Informationsgewinnung und –verarbeitung mit der Möglichkeit
der Veränderung „zum Positiven“ hin! Der Klient ist jederzeit
in der Lage, selbst zu entscheiden, welche Richtung er in seiner „Innenwelt“
einschlagen will/welche Informationen er sich intensiver anschauen will und
evtl. bearbeiten möchte und auch in welchem Tempo. Ich habe bereits selbst
viele Sitzungen erhalten und noch viel mehr gegeben. Meine Erfahrung ist, dass
(sehr selten!) entweder keine Veränderung passiert oder aber Veränderungen
immer nur zu Gunsten des Klienten erfolgen, d. h. die Lebensqualität erhöht
sich immer!
Mit dem „Berufsverbot“ nehmen Sie der Allgemeinheit (zumindest im
Raum Goslar) also die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die Lebensqualität
in jeder Hinsicht verbessern zu können. Ist das wirklich in Ihrem Sinne?
Zu 2) Bei der Synergetik Therapie handelt es sich eindeutig nicht um (Heil-)
Behandlung! Ich selbst kenne sowohl ärztliche als auch heilpraktische (homöopathische)
und psychotherapeutische Behandlung. Die Synergetik Therapie stellt bzgl. Ansatz,
Vorgehensweise, Zielsetzung und Beziehung Begleiter/Klient eine mit o. g. Richtungen
absolut nicht vergleichbare und völlig eigenständige Methode dar.
Weder ich noch einer meiner Klienten hat eine Synergetik Therapie-Sitzung jemals
als „Behandlung“ erlebt bzw. verstanden. Schade, dass Goslar nicht
gerade um die Ecke ist. Gerne würde ich Ihnen in einer kostenfreien Sitzung
den Unterschied zwischen „Begleitung“ und „Behandlung“
näher bringen!
Zu 3) Die Synergetik Therapie ist so angelegt, dass keine Behandlung in irgendeiner
Form erfolgt (siehe Ausf. Unter 2.) Somit ist es auch nicht erforderlich, als
Synergetik-Therapeut/in zusätzlich Heilpraktiker/in zu sein.
Jetzt hoffe ich nur noch, dass bald eine Entscheidung zu Gunsten der freien
Ausübung der Synergetik-Therapie zum Wohle der Allgemeinheit getroffen
wird und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Edith Eyrich