Stefan H. ...
den 7.3.2004
An alle mitwirkenden Entscheidungsinstanzen bezüglich des Berufsausübungsverbotes
der Synergetik-Therapie
Widerspruch gegen das ausgesprochene Ausübungsverbot der Synergetik-Therapie
Sehr geehrte Damen und Herren der zuständigen Entscheidungsinstanz!
Bisher habe ich in meinem 38-jährigen Leben glücklicherweise noch
nie Ärzte oder Psychologen in Anspruch nehmen müssen. Das ist auch
gut so, denn ich halte nicht viel von Psychotherapien, noch von Arzneimitteln,
noch von Esoterik, noch von Coaching, noch von irgendwelchen Gurus und Sekten.
Es war schon immer mein Ding, meinen Weg selbstständig zu finden.
Umso erstaunter war ich, was meine Lebensgefährtin zunächst als Klientin
und inzwischen als Auszubildende, alles für Neuigkeiten mit nach Hause
bringt. Für "Außenstehende" hört sich wirklich alles
sehr suspekt an, aber je mehr sie erzählte, desto mehr war ich davon überzeugt,
das Synergetik vermutlich eine "Therapieform" sein könnte, der
ich einen ganzheitlichen und physikalisch begründeten Ansatz zubillige.
Auf dem Infotag im Synergetik-Zentrum durfte ich meine letzten Zweifel ablegen.
Ich freue mich, dass durch ihre Erfahrungen, die sie in den Synergetik-Sitzungen
gemacht hat, ihre Symptome vollständig verschwunden sind.
Ihre Arbeit mit Übungsklienten hat verblüffende Erfolge.
Auf meine Idee hin, wurde aus ihrem kleinen Praxiswunsch ein gemeinsames, größeres
und umfassendes Projekt, ich unterstütze sie wo ich kann.
Wir sind sogar bereit, kalkulierbare, finanzielle Risiken einzugehen, wollen
Menschen (und vor allem Kindern) etwas Gutes tun, werden Gewerbesteuer zahlen
und und und.
Daher behaupte ich:
Nicht die Synergetik-Therapie stellt eine akute Gefahr der öffentlichen
Sicherheit und Gesundheit dar, sondern das Berufsausübungsverbot für
Synergetik-Therapeuten stellt eine akute Gefährdung für unsere persönliche
und finanzielle Existenz dar!
Das Grundgesetz Art. 2, I + II, Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
und körperliche Unversehrtheit wird, begründet durch die oben aufgeführten
Erklärungen, in mehrfacher Hinsicht verletzt.
Ich bin fest davon überzeugt, dass die Berufsfreiheit und das Grundrecht
auf Freiheit der Persönlichkeitsentfaltung höher stehen, als Urteile
von "nicht ausreichend informierten" Juristen. Dem Informationsdefizit
könnte man abhelfen, denn ich bin mir sicher, dass einige Therapeuten für
Probesitzungen und regen Gedankenaustausch zur Verfügung stehen würden.
In letzter Konsequenz wird es zu einer Verfassungsbeschwerde beim BGH kommen,
(die nach dem Art. 93 GG, I, 4a iVm § 13, I, 8a BVerfG und § 90 BVerfG
erhoben würde), da die öffentliche Gewalt ganz eindeutig verschiedene
Grundrechte durch das Ausübungsverbot der Synergetiktherapie verletzt.
Ich bin mir aber sicher, dass Sie nach erneuter und ausreichender Recherche
zu einem Urteil zu Gunsten der Synergetik-Therapie kommen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan H. ..