Bezirksregierung Braunschweig
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
z. Hd. von Herrn Jean-Pascal Rath Saarburg, 15.02.2004
Sehr geehrter Herr Rath,
seit einiger Zeit verfolge ich die Entwicklung der Synergetik-Therapie in Goslar.
Ich habe nach einer Reihe von eigentherapeutischen Synergetik-Sitzungen im Juni
2003 mit der Synergetik-Ausbildung begonnen und im Januar 2004 die Grundausbildung
abgeschlossen. Da ich als Diplom-Psychologe im Rahmen meiner beruflichen Entwicklung
auch eine Reihe von Fortbildungsseminaren zur Hypnotherapie besucht habe, möchte
ich zu dem von Herrn Dr. Hepp ausgesprochenen Berufsverbot gegen Herrn Joschko
und Frau Urhahn wie folgt Stellung nehmen (Zitate sind - soweit nicht anders
angegeben - aus dem an Herrn Joschko gerichteten Bescheid vom 08.01.2004 von
Dr. Hepp entnommen (veröffentlicht unter http://www.infocenter-goslar.de/bescheid-8-1-04.html
)):
(1) Herr Dr. Hepp führt in seinem Verbot der selbstständigen Ausübung
der Synergetik-Therapie und des Synergetik-Profilings zunächst an, dass
"für die Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein,
eine Erlaubnis erforderlich" ist. Im weiteren wird festgestellt, dass "Ausübung
der Heilkunde jede Berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit
zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden
bei Menschen" ist, die "nach allgemeiner Auffassung ärztliche
bzw. medizinische (heilkundliche) Fachkenntnisse" voraussetzt.
Kommentar: Genau diese Auffassung wurde uns in der Synergetik-Therapie Ausbildung
vermittelt: Synergetik-Therapie stellt keine Ausübung von Heilkunde dar,
da in der Synergetik-Therapie (a) weder im medizinischen Sinn verstandene Krankheiten,
Leiden oder Körperschäden festgestellt noch (b) diese durch Methoden
der Synergetik-Therapie geheilt werden sollen. In der Synergetik-Therapie geht
es um die Aufdeckung und Aufarbeitung von Beziehungskonflikten, die in der Innenwelt
des Klienten verankert sind. Zu dieser Klärung von internal repräsentierten,
sozialen Konflikten stehen neben der Synergetik-Therapie eine Vielzahl psychologisch,
philosophisch, religiös, spirituell oder esoterisch orientierter Methoden
zur Verfügung, für deren Anwendung bei der Konfliktaufarbeitung ärztliche
Fachkenntnisse sicherlich nicht notwendigerweise gegeben sein müssen (was
nicht heißen soll, dass Personen, die über diese Fachkenntnisse verfügen,
nicht auch in der Lage und verpflichtet sind, ihre Patienten bei der Bewältigung
von externen oder internen Beziehungskonflikten zu unterstützen). Da aber
das Aufgabenfeld der Synergetik-Therapie aus dem Bereich der Ausübung von
Heilkunde herausfällt, kann von einem Synergetik-Therapeuten nicht erwartet
werden, dass er sich vor Aufnahme seiner Tätigkeit um die Aneignung medizinischer
Fachkenntnisse (etwa durch den Erwerb des Heilpraktikerscheins) bemüht.
Also: Synergetik-Therapie - und hier wird sicherlich auch Dr. Hepp zustimmen
- ist nicht der "Ausübung von Heilkunde" zuzurechnen.
(2) Auf der zweiten Seite seines Bescheides vertritt Dr. Hepp die Auffassung,
dass die Synergetik-Therapie den Eindruck erweckt, "mit den angewandten
Methoden jede Krankheit heilen zu können, und zwar gefahrlos. Dadurch entsteht
(beim Klienten; Anmerkung des Verfassers) der Eindruck, dass der Besuch eines
Arztes oder anderen medizinisch Kundigen nicht mehr notwendig ist. Dem steht
auch nicht entgegen, dass Sie darauf hinweisen, dass ein Synergetik-Therapeut
über keine medizinische Qualifikation verfügt und der Klient die alleinige
Verantwortung dafür trägt".
Kommentar: In der Ausbildung wurde uns vermittelt, dass Synergetik-Therapie
keine Heilung im Sinne einer Einwirkung von Außen auf den Klienten ermöglicht,
sondern sie allenfalls die Aktivierung der Selbstheilungskräfte beim Klienten
unterstützt. Dabei wird davon ausgegangen, dass diese Aktivierung der Selbstheilungskräfte
des Klienten dadurch erfolgen kann, dass dieser die in seiner Innenwelt verankerten
Konflikte durch die Bearbeitung mit den Methoden der Synergetik-Therapie auflöst.
Die Ausbildungsteilnehmer wurden angehalten, diese - hier aus Platzgründen
sehr vereinfacht wiedergegebene - Sichtweise nachhaltig den Klienten zu vermitteln,
um eben nicht den Eindruck zu erwecken, Synergetik-Therapie mache eine medizinische
Behandlung überflüssig. In dem Therapie-Vertrag, den der Klient, der
sich für eine Synergetik-Therapie entscheidet, und sein Therapeut unterzeichnen,
wird nicht nur - wie Dr. Hepp richtig feststellt - der Klient darüber informiert,
dass der Synergetik-Therapeut über keine medizinische Qualifikation verfügt,
sondern ihm wird - was Dr. Hepp offensichtlich entgangen ist - ebenso deutlich
vermittelt, dass (a) im Zusammenhang mit der Synergetik-Therapie keine Heilungsversprechen
gemacht werden, (b) keine Diagnosen oder Therapien im medizinischen Sinne durchgeführt
werden oder Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes oder Psychotherapie
praktiziert wird und (c) dass durch die Synergetik-Therapievereinbarung keine
Entscheidung getroffen wird, ob und in welchem Umfang medizinische oder psychotherapeutische
Versorgung vom Klienten in Anspruch genommen werden soll oder muss (vgl. den
unter http://www.synergetik.biz/therapievereinbarungJuni02.PDF veröffentlichten
Therapievertrag "Informationen zu den Synergetik-Therapie Einzelsitzungen").
Sollte im Vorfeld der Durchführung einer Synergetik-Therapie der Klient
durch die Verwendung des Begriffs "Therapie" in der Bezeichnung "Synergetik-Therapie"
den Eindruck haben, er unterziehe sich einer Krankheitsbehandlung, wird spätestens
im direkten Kontakt zwischen Synergetik-Therapeut und Klient dieser Bewertung
des Klienten vom Synergetik-Therapeut entgegengewirkt.
(3) Dr. Hepp begründet sein Untersagung der Ausübung der Synergetik-Therapie
und des Synergetik-Profilings insbesondere mit der Befürchtung, dass die
Methoden der Synergetik-Therapie für bestimmte Klienten (er nennt explizit
Asthma, Diabetes mellitus, meint aber auch Klienten mit Krankheitsbildern, bei
denen Hypnose kontraindiziert ist) eine Gefährdung darstellen:
"Die Klienten werden durch Handlungen des Therapeuten wie Abspielen einer
Musik, insbesondere auch das Vorlesen eines Entspannungstextes mit den Methoden
der Suggestion in einen Zustand der Entspannung versetzt. Hierbei werden technische
Abläufe eingesetzt, wie etwa das Rückwärtszählen und dem
Suggerieren vom Herabsteigen in die eigene Seele sowie das Öffnen von Türen
und auch weitere Interventionen, die zum einen den Abläufen einer medizinischen
Hypnose entsprechen und zum anderen weitere suggestive Einflussnahmen auf den
seelischen Zustand des Patienten darstellen."
Kommentar: Dr. Hepp beschreibt hier zunächst durchaus richtig das in der
Synergetik-Therapie übliche Vorgehen, mit dem eine Innenweltreise des Klienten
häufig eröffnet wird. Durch die Entspannung, die zu Beginn durch Instruktionen
des Therapeuten eingeleitet wird, wird es dem Klienten und Therapeuten erleichtert,
sich in der Innenwelt einzufinden und sich auf diese einzulassen. Die Entspannung
hat in der Synergetik-Therapie somit im Sinne eines Rituals vor allem die Funktion,
den Übergang von der Außenweltorientierung auf die Innenwelt flüssig
zu gestalten.
Nun sind solche Entspannungsinstruktionen sicherlich nicht als gefährlich
einzuschätzen. Entspannung zählt heute zu unserem Kulturgut, ihr positiver
Wert wird über Fernsehen, Radio und die Presse verdeutlicht, Entspannungsmethoden
werden - auch außerhalb des medizinischen Gesundheitswesens - vermittelt,
in jeder gut sortierten Buchhandlung kann der mündige Bürger käuflich
Entspannungskassetten erwerben, die von ihrem Inhalt sich nicht von den in der
Synergetik-Therapie eingesetzten Instruktionen unterscheiden.
Ähnliches gilt für das von Dr. Hepp angeführte "Rückwärtszählen
und dem Suggerieren vom Herabsteigen in die eigene Seele sowie das Öffnen
von Türen": In frei zugänglichen Büchern zur Selbsthypnose
werden durchaus vergleichbare Methoden angeboten, mit denen der Leser sich selbst
in einen Zustand fokussierter Aufmerksamkeit versetzen und diesen in gewinnbringender
Weise nutzen kann (vgl. etwa das ausgezeichnete Buch von B. M. Alman und P.
T. Lambrou "Selbsthypnose. Ein Handbuch zur Selbsttherapie", 1995,
Heidelberg, Carl-Auer-Systeme). Auch Herr Prof. Dr. Revenstorf, auf dessen kurzes
Statement über die Synergetik-Therapie sich Dr. Hepp bezieht, hat ein entsprechendes
Buch veröffentlicht, in dem er verschiedene Trance-Strategien zur Einleitung
der Selbsthypnose, zur Aktivierung von persönlichen Ressourcen, zur Bearbeitung
vergangener Erfahrungen und zur Programmierung des Erfolgs in der Zukunft beschreibt.
Darüber hinaus werden von ihm Geschichten und Metaphern, die Lösungen
für Problemkonstellationen implizit enthalten und deren Anwendung sich
in der Hypnotherapie bewährt hat, wiedergegeben (D. Revenstorf, R. Zeyer
"Leistungssteigerung und Streßbewältigung durch Selbsthypnose".
1997, Heidelberg, Carl-Auer-Systeme). Wenn nun aber diese Ansätze von einem
"Nichtfachmann" (dem Leser) ohne jede Unterstützung durch eine
andere Person durchgeführt werden können, bleibt mit unklar, warum
plötzlich in Begleitung eines Synergetik-Therapeuten Entspannung, Rückwärtszählen
und Öffnen von Türen eine Gefährdung darstellen sollen.
Zu diesen könnten sie möglicherweise werden, wenn sie in der Synergetik-Therapie
im Kontext weiterer Interventionen, die - nach Dr. Hepp - "zum einen den
Abläufen einer medizinischen Hypnose entsprechen und zum anderen weitere
suggestive Einflussnahmen auf den seelischen Zustand des Patienten darstellen",
eingesetzt würden. Leider beschreibt Dr. Hepp nicht, um welche Interventionen
es sich hier handeln soll - aber die Gleichsetzung dieser nicht näher bezeichneten
Synergetik-Therapie-Methoden mit Abläufen einer medizinischen Hypnose zeigen
den erfahrenen Synergetik-Therapeuten und auch mir nach der Grundausbildung,
dass Dr. Hepp wesentliche Unterschiede zwischen Synergetik-Therapie und Hypnose
offensichtlich nicht nachvollziehen kann: Durch die oben genannten Methoden
Entspannung, Rückwärtszählen, Türen öffnen wird zwar
auch in der Synergetik-Therapie ein hypnoider Zustand erreicht, der durch eine
gewisse Loslösung vom Alltag und durch körperlich-seelische Entspannung
gekennzeichnet ist. Aber während in der Hypnose nun durch weitere, vom
Hypnotiseur vermittelte hypnotische Induktionen eine deutliche Vertiefung der
Trance angestrebt und diese als Grundlage für hypnotherapeutische Interventionen
genutzt wird, überlässt der Synergetik-Therapeut nach der Entspannungsinstruktion
die Führung weitgehend dem Klienten: nicht die hypnotischen Induktionen,
sondern die Selbsterfahrungen des Klienten während seiner Innenweltreise
bestimmen Inhalte, zeitliche Struktur und Verlauf der Sitzung. Übernimmt
der Therapeut in der Hypnose eine aktive, steuernde und häufig auch zielorientierte
Rolle, so begleitet in der Synergetik-Therapie der Therapeut den Klienten auf
seiner Reise durch die Innenwelt, in dem er sich vor allem das Erleben des Klienten
in den verschiedenen Repräsentationsebenen beschreiben lässt, ihn
zur erlebniszentrierten Auseinandersetzung mit sich selbst und auftauchenden
Gestalten ermutigt und - ohne dabei zielorientierte Vorgaben zu machen - einen
Rahmen für die Erprobung möglicher Konfliktlösungen in der Innenwelt
schafft. Inwieweit der Klient dabei auf Angebote des Therapeuten eingeht, bleibt
seiner eigenen Entscheidung überlassen. Es ist durchaus möglich, dass
während einer Synergetik-Sitzung Phänomene beobachtet werden können,
die denen in der Hypnose ähnlich sind (etwa Dissoziation, Altersregression
oder -progression, Zeitverzerrung). Sie werden aber in der Regel als solche
nicht vom Synergetik-Therapeuten intendiert und als Folge seiner Handlungen
zwangsläufig erwartet, sondern sind eingebettet in die aktuellen Selbsterfahrungen
des Klienten und ergeben sich als natürliche Begleiterscheinungen des synergetischen
Prozesses. Dies überrascht erfahrene Hypnotherapeuten - wie etwa Prof.
Dr. Revenstorf als Vertreter der Milton-Erickson Gesellschaft - sicherlich nicht:
Phänomene, die als Erscheinungsweise der Hypnose bezeichnet werden, sind
nicht ausschließlich an das Vorhandensein eines besonderen Bewusstseinszustandes
namens Hypnose gebunden, sondern können auch im Alltag beobachtet werden.
Da sich Synergetik-Therapie mit den "alltäglichen" Lebenserfahrungen
des Klienten befasst und er sich diese im Kontext seiner Selbsterfahrung zugänglich
und bearbeitbar macht, kann das natürliche Auftreten hypnoseähnlicher
Phänomene, die uns eben auch im Alltag begegnen, im Rahmen der Synergetik-Therapie
natürlich nicht verhindert werden.
Herr Dr. Hepp spricht von "weiteren Interventionen, die ... weitere suggestive
Einflussnahmen auf den seelischen Zustand des Patienten darstellen". Im
Rahmen der Synergetik-Therapie-Grundausbildung wurden explizit keine Verfahren
vermittelt, die im engeren Sinn der Hypnotherapie zuzurechnen sind und auf das
Erzielen von tiefen Trancezuständen durch Fremdsuggestion oder die hypnotische
Induktion von Erscheinungsweisen der Hypnose gerichtet sind. Bei den Verfahren,
die im Rahmen der Ausbildung gelehrt werden, kann man davon ausgehen, dass der
Klient den Prozess weitgehend selbst gestaltet und bei Bedarf jederzeit beenden
kann.
Sicherlich kann Herr Joschko als Begründer der Synergetik-Therapie weitere
Abgrenzungen zwischen Synergetik-Therapie und Hypnose aufzeigen und damit der
Verwechslung dieser beiden Therapierichtungen durch Herrn Dr. Hepp entgegenwirken
- nur muss ihm dazu der notwendige Raum zugestanden werden.
Vor dem Hintergrund meiner eigenen Erfahrungen während der Eigentherapie
und der Grundausbildung kann ich die von Herrn Dr. Hepp vorgenommene Einschätzung
zur Gefährlichkeit der Synergetik-Therapie nicht nachvollziehen. Prozesse
der Selbsterfahrung sind nicht immer angenehm, zeigen die eigenen Grenzen, aber
auch die hinter diesen Grenzen liegenden Möglichkeiten auf. Weder bei mir
noch bei den anderen Teilnehmern meiner Ausbildungsgruppe konnte ich anhaltende
negative Wirkungen der Synergetik-Therapie beobachten, wohl aber Prozesse der
Persönlichkeitsentfaltung und -entwicklung. Ein Verfahren wie die Synergetik-Therapie,
das von Herrn Joschko aus der Integration vieler verschiedener alternativer
ganzheitlicher Therapieansätze entwickelt wurde, wird m. E. seinen Platz
im Bereich der Lebensbewältigungshilfe finden, für den das Land Bayern
im Jahr 2003 einen neuen Versuch der gesetzlichen Regelung eingebracht hat.
Die in dem Gesetzentwurf aus Bayern formulierten Anforderungen an gewerbliche
Anbieter von Lebensbewältigungshilfe werden von der Synergetik-Therapie
erfüllt. Darüber hinaus hat Herr Joschko seinen Ansatz immer stets
transparent in der Öffentlichkeit dargestellt und sich um eine qualifizierte
und supervidierte Ausbildung bemüht.
Die Synergetik-Therapie mit einem Berufsverbot zu belegen, ohne genauer ihre
Methoden und Möglichkeiten untersucht zu haben, erscheint mir als unverständlicher
Akt. Herr Dr. Hepp hat sich aus mir nicht näher bekannten Gründen
entschlossen, die Synergetik-Therapie vom Markt der Lebensbewältigungshilfe
und Persönlichkeitsentwicklung zu entfernen. Seine Argumentation ist aus
meiner Perspektive nicht überzeugend und könnte in dieser allgemeinen
Form sicherlich auf sehr viele alternative Therapieverfahren, die nicht der
Heilkunde zuzurechnen sind, übertragen werden.
Sehr geehrter Herr Rath, Sie haben die Möglichkeit, eine Lösung für
diesen Konflikt zu gestalten, die nicht nur die Überzeugungen von Dr. Hepp,
sondern auch die beruflichen Interessen der Synergetik-Therapeuten und insbesondere
die Anliegen der Klienten, die sich durch die Synergetik-Therapie eine Unterstützung
bei der Lebensbewältigung erwarten, berücksichtigt. Ich hoffe, dass
Sie - in dieser durchaus chaotischen Sachlage - zu einer weisen Entscheidung
finden.Mit freundlichen GrüßenM. Gerards
Diese E-Mail wird Ihnen mit der Post am 16.02.2004 zugesendet. Eine Abschrift
des Briefes erhält Herr Dr. Hepp. Ebenso wird dieser Brief Herrn Bernd
Joschko zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung gestellt.