Gesundheitsamt Goslar
Herrn Dr. Martin Hepp
Heinrich-Pieper-Straße 9
38640 Goslar
2. Februar 2004
Verbot der Synergetik-Therapie in Goslar
Sehr geehrter Herr Dr. Hepp,
inzwischen haben Sie ja viele Briefe und E-Mails von meinen Kolleginnen und
Kollegen erhalten. Jede dieser Stellungnahmen kann ich zu 100 % unterschreiben.
All die in diesen Schreiben erwähnten Erfahrungen kann ich aus meiner eigenen
Praxis und meinem eigenen Erleben nur bestätigen. Dank der Synergetik bin
ich heute ein eigenverantwortlicher, selbständiger, mutiger
lebensfroher und gesunder Mensch. Es ist für mich immer wieder auf’s
Neue, fast einem Wunder gleich, mitzuerleben wie Menschen durch die Synergetik
immer eigenverantwortlicher, selbständiger, handlungsfähiger, lebensfroher
und gesünder werden. Es ist für mich daher überhaupt nicht nachvollziehbar,
wie Sie, ohne diese Methode selbst persönlich ausprobiert zu haben, darüber
urteilen und diese als akute Gefahr für die Volksgesundheit darstellen.
Entschuldigen Sie bitte den Vergleich, aber es ist für mich so, als wenn
mir jemand erklärt, daß Spinat schlecht schmeckt, ihn selbst aber
noch nie probiert hat. Schade, daß Sie einen so harten Konfrontationskurs
gegenüber der Synergetik eingeschlagen haben, und wie es den Anschein hat
zum Einlenken noch immer nicht bereit sind. Das stimmt mich sehr traurig, da
ich mit meinem zuständigen Gesundheitsamt so positive Erfahrungen gemacht
habe.
Anfang September 2000 habe ich Kontakt zum für mich zuständigen Gesundheitsamt
Schwäbisch Hall aufgenommen, da ich beabsichtigte im Februar 2001 eine
Praxis für Synergetik-Therapie zu eröffnen. Das Gespräch mit
der zuständigen Amstärztin, Frau Dr. Lorenz-Lauermann war durchweg
freundlich und offen. Wir besprachen sehr ausführlich, ob Synergetik in
irgend einer Form unter das Heilpraktikergesetz fällt oder ob es sich dabei
um eine Art der Psychotherapie handelt. Ich erklärte Frau Dr. Lorenz-Lauermann
sehr genau unsere Arbeitsweise und händigte Ihr den Vertrag aus, den ich
mit jedem Klienten abschließe. Nach meiner Kenntnis hat auch Uwe Ibenthal
Ihnen einen solchen Vertrag vorgelegt. Sicherheitshalber übersende ich
Ihnen in der Anlage einen solchen Vertrag um dieses Schreiben hier nicht noch
durch wörtliche Zitate unnötig zu verlängern. Für Frau Dr.
Lorenz-Lauermann waren damit alle Fragen geklärt und Sie begrüßte
es sehr, daß er mir sehr wichtig ist mit Ärzten und Heilpraktikern
in Kooperation zu treten.
Inzwischen habe ich zu verschiedenen Ärzten und Heilpraktikern Kontakt
aufgenommen und es gibt bereits Kooperationen. Es ist eine Bereicherung für
beide Seiten und eine optimale Ergänzung in der Begleitung von kranken
Menschen. Für meine Praxisräume, die vorher Wohnräume waren,
beantragte ich eine Nutzungsänderung und Frau Dr. Lorenz-Lauermann gab
mir dabei Hilfestellung die Praxisräume so zu gestalten, daß es bei
der Überprüfung durch das Gesundheitsamt keinerlei Einwände gab.
Für die Unterstützung von Frau Dr. Lorenz-Lauermann bin ich heute
noch sehr dankbar, zumal Sie, Herr Dr. Hepp mir zeigen, daß dies wohl
nicht selbstverständlich ist. Und, daß ich mich sehr glücklich
schätzen kann, eine solch aufgeschlossene und hilfsbereite Amtsärztin
hier in Schwäbisch Hall als Ansprechpartnerin zu haben. Damit möchte
ich zum Ausdruck bringen, daß es auch andere Wege der Klärung gibt,
als ein striktes Verbot, das sogar noch gegen das Grundgesetzes verstößt.
Als Synergetik-Therapeutin, Synergetik-Profiler, Ausbilderin am Synergetik Therapie
Institut und 3. Vorsitzende des Berufsverbandes der Synergetik Therapeutinnen
und Therapeuten e.V. fordere ich Sie auf, Ihr ausgesprochenes Berufsverbot gegen
unsere Verbandsvorsitzende, Frau Sylke Urhahn, unser Verbandsmitglied, Herrn
Uwe Ibenthal und den Begründer der Synergetik-Therapie, Herrn Bernd Joschko
umgehend zu widerrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Eymann
Praxis für Synergetik Therapie
Renate Eymann
Steinbruchweg 26
74523 Schwäbisch Hall
Tel. 07907/2482
E-Mail: info@synergetik-zentrum.de
www.synergetik-zentrum.de