Gesundheitsamt Goslar
z.Hd. Herrn Dr. Hepp
Heinrich-Pieper-Str. 9
38610 Goslar
Sehr geehrter Herr Dr. Hepp,
mit meinem heutigen Schreiben möchte ich Ihnen im Rahmen der gegenwärtigen
Auseinandersetzung um ein Verbot der Synergetik-Therapie durch das Gesundheitsamt
Goslar einige Gedanken und Überlegungen vortragen – in der Hoffnung,
einen kleinen Beitrag zur Klärung der anstehenden Fragen leisten zu können.
Zunächst zu meiner Person: die letzten 15 Jahre war ich in einer Beratungsstelle
für Mädchen und Frauen tätig, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht
wurden. Wenn ich meine Arbeit aus jetziger Sicht bilanziere, so möchte
ich auf zwei Gesichtspunkte eingehen, die für die aktuelle Fragestellung
von Interesse sein könnten:
1) Da meine Aufgabe neben der Beratung von Betroffenen auch darin bestand, diese
bei Bedarf in Langzeit-Therapien weiterzuvermitteln, habe ich mich mit einer
Vielzahl von Therapiemethoden vertraut gemacht. Neben eigenen Ausbildungen in
der Humanistischen Psychologie nach Carl Rogers und der Analytischen Psychologie
nach C.G. Jung habe ich mich auf diesem Weg auch mit der Scan-Körperarbeit
nach Wilhelm Reich, der biodynamischen Massage nach Gerda Boyesen, der Reinkarnationstherapie
nach Rhea Powers, der Gestalttherapie nach Fritz Pearls und zahlreichen anderen
Ansätzen auseinandergesetzt. Die Fülle der therapeutischen Angebote
ist in den vergangenen Jahren so sehr angewachsen, dass es für den Laien
unter Umständen sehr schwierig ist, das für sie oder ihn passende
Verfahren ausfindig zu machen. So musste ich – nicht zuletzt über
eigene bittere Erfahrungen – lernen, gerade neuen Methoden mit einer äußerst
kritischen Haltung entgegenzutreten. Meine Zurückhaltung hatte umso größer
zu sein, als ein Mensch in einer akuten Krisensituation der ganzen Aufmerksamkeit
bedarf und ein Ratschlag nicht leichtfertig gegeben werden sollte - zu schnell
droht sonst ein mühsam aufgebautes Vertrauen zu zerbrechen. Es durfte im
Gegenteil erwartet werden, dass hinter einer jeden Empfehlung für ein Therapieverfahren
professionelle Recherche und solide Kenntnis der jeweiligen Methode steht.
2) Es war gängige Praxis, dass Klientinnen die Beratungsstelle auch über
längere Zeiträume und ggf. therapiebegleitend aufsuchten. So war es
üblich, dass ich aus der Position der Beraterin heraus die weitere Entwicklung
der Klientinnen mitverfolgen – mich mithin von der unmittelbaren, lebenspraktischen
Wirksamkeit des therapeutischen Verfahrens für die Klientinnen selbst überzeugen
konnte. Aus heutiger Sicht kann ich sagen, dass selbst kleinste und minimale
(Fort-)Schritte im Leben der einzelnen Klientinnen bei mir und meinen Kolleginnen
große Freude auslösten. Diese Tatsache ist daraus zu erklären,
dass aus der täglichen Beratungspraxis sehr schnell deutlich wurde, welch
gravierende Auswirkungen die Traumatisierung durch Vergewaltigung in der Kindheit
nach sich zieht. Und manchmal schien es fast unmöglich, diese Auswirkungen
(wie Abhängigkeit von Psychopharmaka, schwerste Beziehungsstörungen
oder auch die Ausprägung einer Multiplen Persönlichkeit um nur einige
zu nennen) durch die therapeutische Arbeit zumindest abzumildern und ein Mehr
an Lebensqualität zu erzielen. So wird es sicherlich nicht verwundern,
dass mich die Frage, auf welchem Weg eine echte und nachhaltige Veränderung
hin zum Positiven zu erzielen sei, immer stärker beschäftigte. Alle
mir bis dato bekannten Therapiemethoden konnten einen solchen Erfolg jedenfalls
nicht aufweisen.
Diese Vorbemerkungen schienen mir erforderlich, um die weiteren Erläuterungen
verständlich zu machen. Und so möchte ich unmittelbar an Punkt 2 meiner
Ausführungen anknüpfen:
Als ich das erste Mal an einer Synergetik-Sitzung teilnahm, in der eine Klientin
sich in ihrer Innenwelt mit dem Mann auseinandersetzte, der sie im Alter von
5 Jahren vergewaltigt hatte, standen mir die Tränen nicht nur in den Augen,
sondern sie flossen in reichlichen Strömen. Diese Klientin war 45 Jahre
alt, selbst Mutter von zwei Kindern und sie hatte sich gerade 2 Stunden lang
mit einer Situation konfrontiert, die sie seit ihrem fünften Lebensjahr
tief in ihrem Inneren vergraben hatte. Sie hatte seitdem noch nie darüber
gesprochen und am Ende der Sitzung sagte sie selbst unter Tränen, dass
sie sich ihr ganzes Leben geschämt habe und nun sei es damit vorbei. Und
das war glaubwürdig – sie strahlte die Befreiung von einer riesigen
Last einfach aus. Meine eigenen Tränen flossen sicherlich aufgrund der
Tatsache, dass es sich um eine Situation handelte, die einfach berühren
musste.
Aber es gab noch einen völlig anderen Gesichtspunkt, der mich innerlich
in ein Chaos stürzte: ich stand fassungslos vor der Tatsache, dass hier
innerhalb von 2 Stunden etwas geschehen war, dass ich in 15 Jahren beraterischer
Tätigkeit und in der Begegnung mit hunderten von Frauen, die sexuelle Gewalt
erleiden mußten, niemals erlebt hatte: ein Trauma oder zumindest Teile
davon hatten sich aufgelöst, hatten sich transformiert und plötzlich
standen neue, offensichtlich positive Kräfte zur Verfügung. Die Klientin
hatte ihren Eltern in der Innenwelt erstmals von diesem Vorfall erzählt
(zuvor hatte sie es im realen Leben aufgrund ihrer Scham nie gewagt) und diese
hatten sich hinter sie gestellt. Nun sagte sie, sei es ihr auch möglich,
ihren Eltern jetzt davon zu erzählen und das erste Mal seit vielen Jahren
freute sie sich auf eine Begegnung mit ihnen.
Nun hatte ich bereits eingangs erwähnt, dass ich ein kritischer Mensch
bin und ein einzelnes einschneidendes Erlebnis hat meine grundsätzliche
Haltung keineswegs verändert. Ich habe seitdem viele Sitzungen miterlebt
und die Synergetik-Therapie auch für mich selbst in Anspruch genommen.
Nach einem dreiviertel Jahr intensiver Auseinandersetzung kann ich guten Gewissens
und voller Überzeugung sagen, dass meine Frage, wie und auf welchem Weg
eine nachhaltige Veränderung zum Positiven bewirkt werden kann, jetzt beantwortet
ist. Es wird Sie daher nicht verwundern zu hören, dass ich aufgrund des
Gesagten selbst den Weg zur Synergetik-Therapeutin anstrebe und ich lasse mich
dabei von einem Gedanken leiten, den eine Freundin mir während der gemeinsamen
Ausbildung mitteilte: „Das ist eine Methode, die darf man nicht für
sich behalten!“
Doch ich bin mir dessen bewusst, dass die Ebene meiner persönlichen Erfahrung
in der anstehenden Auseinandersetzung von nur sekundärer Bedeutung ist.
Demzufolge möchte ich nochmals auf Punkt 1 meiner Erläuterung zurückgreifen,
in dem ich über professionelle Recherche und solide Kenntnis zum Wohl der
Klientinnen sprach. Nun mag es anmaßend erscheinen, wenn ich meine Situation
als Beraterin mit Ihrer beruflichen Position vergleiche. Dennoch: um es mit
einem juristischen Begriff zu fassen: die Prüfung einer Sache – hier
der Therapieform – „dem Grunde nach“ scheint mir eine gewisse
Parallelität (in der Synergetik würden wir sagen „Selbstähnlichkeit“)
aufzuweisen.
Es kann und darf Ihnen niemand verübeln, dass Sie „Ihres Amtes walten“.
Ganz im Gegenteil – es ist ihr verbrieftes Recht und mehr noch Ihre Pflicht,
eine Methode zu prüfen und im Fall von begründeten Vorbehalten, die
Ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu veranlassen. Doch genau
hier befinden wir uns an einer Schnittstelle, die zum Konflikt führt: aus
Ihrer bisherigen Vorgehensweise musste der Eindruck entstehen, dass eine solche,
ordnungsgemäße Prüfung Ihrerseits nicht erfolgt ist –
denn sie hätte meines Erachtens nach und allen Gesetzen der Logik zufolge
zu einem anderen Resultat führen müssen.
Ich möchte an dieser Stelle davon absehen, die Tatsachen im einzelnen nochmals
aufzuzählen, denn alle für eine Prüfung erforderlichen Fakten
wurden Ihnen zur Kenntnis gebracht. Zudem stand Ihnen die Möglichkeit offen,
jederzeit zusätzliche Unterlagen und Informationen anzufordern und ich
darf an dieser Stelle vermuten, dass Ihnen noch nicht oft ein Fall unterbreitet
wurde, in dem die therapeutische Arbeit von 15 Jahren lückenlos im Mitschnitt
dokumentiert ist. Auch die Möglichkeit, offene Fragen im persönlichen
Gespräch mit dem Begründer einer Therapiemethode zu führen, dürfte
nicht allzu häufig der Fall sein. Ein Angebot, dass Sie aus mir ebenfalls
nicht nachvollziehbaren Gründen, offenkundig nicht anzunehmen wünschen.
Die Synergetik-Therapie will sich ebenso wenig wie die Therapeutinnen und Therapeuten,
die sie ausüben, gegen geltendes Recht auflehnen. Das Gegenteil ist der
Fall: alle gesetzlichen Auflagen für die Gründung des Berufsstandes
sowie die Durchführung der Ausbildung sind pflichtgemäß und
nachweislich erfüllt. Herr Joschko ist zum Zeitpunkt der Begründung
seiner Methode mit allen für das Institut zuständigen Behörden
aktiv in einen Klärungsprozess eingetreten und hat damit auch seine Fürsorgepflicht
in vollem Umfang erfüllt.
Demzufolge ist es meiner Ansicht nach nicht ganz von der Hand zu weisen, dass
ein Verbot der Synergetik-Therapie noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt
zu betrachten ist. In der momentanen Auseinandersetzung um die „Gesundheitsreform“
wird von den politisch Verantwortlichen sehr eindringlich mit dem Begriff der
Eigenverantwortung argumentiert. Ich sehe darin jedoch eher den Versuch, eine
äußerst einseitige Verteilung der Lasten zu Ungunsten von finanziell
ohnehin schwach gestellten Menschen und zu Lasten von alten und schwer erkrankten
Menschen zu verschleiern.
In der Synergetik-Therapie hat der Begriff der Eigenverantwortung eine ganz
andere, sehr tiefgreifende und in den Konsequenzen äußerst weitreichende
Bedeutung. Bei einer gründlichen Auseinandersetzung mit der Methode gelangt
man zwangsläufig zu dem Resultat, dass die Möglichkeit zur Selbstheilung
tatsächlich existiert und dass jeder Mensch prinzipiell in der Lage ist,
eine solche an sich vorzunehmen. An dieser Stelle müsste nun sicherlich
eine ausführliche Begründung dieser Behauptung folgen, die ich aus
verständlichen Gründen hier nicht leisten kann. Ich darf jedoch darauf
hinweisen, dass ich gegenwärtig gemeinsam mit meiner Kollegin Marina Stachowiak
(Kunsthistorikerin, Autorin, Malerin und ebenfalls angehende Synergetik-Therapeutin)
an einem Buch arbeite, in dem die wissenschaftlichen Grundlagen der Synergetik-Therapie
und alle weiteren Aspekte ihrer Methodik ausgiebig behandelt und dargelegt werden.
Auf diesem Wege können sich diejenigen, die interessiert sind, ein eigenes
Bild und Urteil verschaffen.
Die Konsequenzen der hier aufgestellten Behauptung liegen allerdings unmittelbar
und klar auf der Hand. In unserem herrschenden Bewusstsein ist eindeutig verankert,
dass die Heilung eines Menschen immer nur durch einen anderen – sei es
nun der Arzt oder der Therapeut – erfolgen kann. Da die Synergetik-Therapie
mit diesem Grundsatz bricht, stellt sie sich notwendig gegen dieses Paradigma
und hat demzufolge auch mit Widerspruch zu rechnen. Welche Folgen eine erfolgreiche
Umsetzung und Anwendung des Prinzips der Selbstheilung für das Gesundheitswesen
und die darin angesiedelten Interessensverbände hätte, kann ich an
dieser Stelle und zum jetzigen Zeitpunkt nur der Phantasie eines jeden einzelnen
überlassen.
Um jedoch einem jeden Missverständnis von vornherein vorzubeugen: die Synergetik-Therapie
lehnt weder die Medizin noch andere Therapiemethoden ab – sie wünscht
und sucht im Gegenteil die Zusammenarbeit. Sie wünscht und sucht –
ebenso wie bei Ihnen Herr Dr. Hepp – eine offene Haltung, die bereit ist,
ihre Methodik sorgfältig zu prüfen und erst dann ein Urteil zu fällen.
Und diese Prüfung ist mehr noch ein Bedürfnis, denn die Methode steht
auf einer sicheren und soliden Grundlage und in der Arbeit der vergangenen 15
Jahre ist das Potential, das sie in sich birgt, gerade erst ansatzweise deutlich
geworden.
Ich danke für Ihre Geduld angesichts meiner doch länger geratenen
Anmerkungen und möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass Herr
Joschko mir vor einiger Zeit die Redaktion der „Innenweltreisen“,
der Zeitschrift des Synergetik-Therapie-Instituts anvertraut hat. In unserer
nächsten Ausgabe werden wir u.a. ausführlich das Thema „Selbstheilung“
behandeln und ich werde mir erlauben, Ihnen ein Exemplar zukommen zu lassen.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie sich den ein oder anderen Artikel einmal
anschauen.
Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen