Infocenter Goslar für ganzheitliche Therapiemethoden - Sylke Urhahn
Petersilienstr. 30, 38640 Goslar, Tel. 05321-393165, Fax: - 393166
Eilantrag per Fax 0531-48830001+Post
Verwaltungsgericht Braunschweig
Am Wendentor 7
38100 Braunschweig Goslar, den 15.01.2004
Widerspruch zur sofortigen Aufhebung der „Untersagung der selbständigen Ausübung der Synergetik-Therapie und des Synergetik-Profiling und die Anordnung des sofortigen Vollzuges zur Entfernung des Schildes „Synergetik-Therapie-Praxis an den Praxisräumen Petersilienstr. 30, 38640 Goslar“ lt. Bescheid des Gesundheitsamtes, stellv. Amtsleiter Dr. Martin Hepp, Landkreis Goslar vom 08.01.2004 zugestellt am 09.01.2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 1. Januar 2004 hat Herr Bernd Joschko als Begründer der Synergetik
Therapie und Inhaber des Synergetik Therapie Institutes in Bischoffen-Roßbach,
Bundesland Hessen, und meine Person Sylke Urhahn als Synergetik Profiler, in
Goslar ein Ladenlokal als Zweigstelle des Synergetik Therapie Institut mit der
Bezeichnung „InfoCenter Goslar für ganzheitliche Therapiemethoden“
eröffnet. In diesen Räumen bieten wir Informationsmaterial über
ganzheitlich orientierte Therapiemethoden mit dem Schwerpunkt Synergetik Therapie,
Vorträge, Seminare und Sitzungen als Anleitung und Ausbildung zur Selbstheilung
an.
Des weiteren bieten wir ab dem Sommer eine Berufsausbildung zum Synergetik Therapeuten
an. Ausgebildet wird seit 10 Jahren in diesem Beruf im Synergtik Therapie Institut
in Bischoffen-Roßbach. Dieser Beruf ist ein eigenständiges Berufsfeld,
fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz und ist als freier Beruf oder
als Gewerbeberuf definiert. Der Beruf umfasst derzeit bundesweit bis Österreich,
Schweiz und Lichtenstein, ca. 300 Synergetik Therapeuten. Die Ausbildung ist
vom Hessischen Sozialministerium „als ordentlich auf den Beruf vorbereitend“
rückwirkend seit 1996 genehmigt und von der Mehrwertsteuer befreit. Die
Berufskennziffer beim Arbeitsamt lautet 8511107.
Begründung der sofortigen Aufhebung des Bescheides vom 08.01.2004:
Der Bescheid begründet die sofortige Untersagung der Ausübung der
Tätigkeit, dass sie „eine akute Gefahr für die öffentliche
Sicherheit und Gesundheit darstellt“
Diese Unterstellung ist nicht relevant,
1. da es keinerlei Anzeichen für eine akute Gefahr gibt und dies seit mittlerweile
10 Jahren nicht.
2. Die Synergetik Therapie ein freier Beruf oder ein Gewerbeberuf ist und das
Gesundheitsamt für diese Spate nicht zuständig ist.
3. Das Gesundheitsamt hat keine Befugnis Berufe zu bewerten, zu genehmigen und
zu untersagen.
4. Die Untersagung des von mir seit 5 1/2 Jahren (seit 1. August 1998) ausgeübten
Berufes nimmt meine gesamte wirtschaftliche Lebensgrundlage.
Somit fordere ich Sie auf mit sofortiger Wirkung den Bescheid in allen 5 Punkten
des Schreibens vom 08.01.2004 aufzuheben. Sie umfassen
1. Die Untersagung der selbständigen Ausübung der Synergetik-Therapie
und des Synergetik-Profiling,
2. Die Anordnung zur Entfernung des Schildes „Synergetik-Therapie-Praxis
an den Praxisräumen Petersilienstr. 30, 38640 Goslar“
3. Die Anordnung des sofortigen Vollzuges von Ziffer 1 und 2
4. Die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 € für den
Fall der selbständigen Fortführung der Synergetik-Therapie/Synergetik-Profiling.
5. Die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylke Urhahn
-Synergetik Profiler, Berufsverbandsvorsitzende BVST e.V.-
Anlage 4 Seiten