Absender:
Synergetik Therapie Institut - Zweigstelle Goslar
Petersilienstr. 30
38640 Goslar
Verwaltungsgericht Braunschweig
Am Wendentor 7
38100 Braunschweig
15.1.04
Betrifft: Bescheid des Gesundheitsamtes im Auftrag von Dr. Hepp vom 8.1.04 zugestellt
am 10.1.04 – Ausübung der Heilkunde
Gegen den Bescheid erhebe ich Einspruch in allen Punkten.
Der Sofortvollzug ist sofort aufzuheben.
Begründung:
Die Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es nicht Therapiemethoden zu bewerten,
zu genehmigen oder zu untersagen.
Es existiert keine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung
und die Gesundheit.
Dem Gesundheitsamt obliegt nicht die Beurteilung von Werbeschilder von Gewerbebetrieben.
Dem Gesundheitsamt obliegt nicht die Aufgabe, Aussagen im Internet zu bewerten.
Dem Gesundheitsamt obliegt nicht die Androhung von Ordnungsgeldern.
Dr. Hepp verstößt gegen fundamentale Grundrechte. Ich sehe mich in
meinem Recht der freien Berufsausübung als Synergetik Profiler verletzt
und verboten.
Ich sehe mich in dem Recht eingeschränkt Werbung für meine Tätigkeit
als Synergetik Profiler zu machen.
Ich sehe fundamentale Rechte meiner Kunden eingeschränkt: Das Recht auf
Information in der eigenen Innenwelt, das Recht Selbsterfahrung zu machen, das
Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf spirituelle
Erfahrungen, also dem Recht auf Religionsausübung, dem Recht auf Selbstheilung.
Als Sofortmassnahme habe ich alle meine Tätigkeiten zur Ausbildung erklärt
und lege dies auch meinen Kunden vor, sodaß ich mit jedem Klienten einen
Lernvertrag – Ausbildungsvertrag – abschliesse.
Bitte heben Sie den Sofortvollzug sofort auf, damit ich wieder meine Therapeutentätigkeit
aufnehmen kann.
Weitere Informationen sehen Sie im Internet unter www.synergetik-therapie-institut.de
www.synergetik.net
www.infocenter-goslar.de
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko